Meldung: Glocke
Neues Personengesellschaftsrecht

Neues Personengesellschaftsrecht – jetzt auch für Bremer Kammermitglieder

Ende Januar 2025 hat die Bremer Bürgerschaft (Landtag) eine Änderung des Bremischen Architektengesetzes und des Bremischen Ingenieurgesetzes beschlossen, welche für selbstständig tätige Kammermitglieder von hoher Relevanz sein kann: Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) im BremArchG und BremIngG wird es nunmehr möglich sein, Berufsgesellschaften in bisher nicht zugänglichen Gesellschaftsformen zu firmieren. 

Berufsgesellschaften sind diejenigen Planungsbüros, die eine geschützte Berufsbezeichnung im Namen tragen. Bisher war für diese Planungsbüros die Form einer Kapitalgesellschaft oder einer Partnerschaftsgesellschaft vorgeschrieben. 

 

Mit der nun erfolgten und am 06.02.2025 in Kraft getretenen Änderung sind die so genannten rechtsfähigen Personengesellschaften hinzugekommen, insbesondere in Form der GmbH & Co. KG, aber auch der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) oder der Offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Architektenkammer und Ingenieurkammer hatten sich nachdrücklich für die notwendige Änderung von BremArchG und BremIngG eingesetzt. Sofern Sie eine Umfirmierung in Betracht ziehen, empfiehlt sich eine ausführliche Beratung durch Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater und die Hinzuziehung einer Notarin/eines Notars. 

Fragen dazu beantwortet gerne der Kammerjustiziar Prof. Dr. Thomas Haug unter 0421 36 800 42 im Rahmen der kostenfreien Erstberatung für Kammermitglieder.

Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Tim Beerens
Geschäftsführer der Architektenkammer Bremen
tb@akhb.de