Brandschutzplaner*in
Mit Inkrafttreten der LBO-Novelle im Oktober 2020 wird die Qualifikation der Brandschutzplanerin bzw. des Brandschutzplaners eingeführt.

Brandschutzplaner nach LBO 2020

Mit Inkrafttreten der LBO-Novelle im Oktober 2020 wird die Qualifikation der Brandschutzplanerin bzw. des Brandschutzplaners eingeführt. Für Personen, die in eine von der Architektenkammer Bremen und der Ingenieurkammer Bremen zu führende Liste eingetragen sind, heißt es nunmehr: Eine bauaufsichtliche Prüfung des

Brandschutznachweises bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 ist nicht erforderlich, wenn der Brandschutznachweis von einer Brandschutzplanerin bzw. einem Brandschutzplaner aufgestellt wurde (vgl. § 66 Absatz 4 LBO).

Die Liste der Brandschutzplaner im Land Bremen finden Sie unter Downloads:

Das Anerkennungsverfahren

Für die Anerkennung als Brandschutzplanerin bzw. des Brandschutzplaner bzw. die Eintragung in die Liste haben Architektenkammer Bremen und Ingenieurkammer Bremen jeweils gleichlautend eine Prüfungs- und Verfahrensordnung erlassen sowie einen gemeinsamen Prüfungsausschuss eingerichtet. Hinweise zu den Anerkennungsvoraussetzungen sind zudem einem Merkblatt zu entnehmen.

Anträge auf Anerkennung sind mittels Antragsformular (siehe Downloadbereich unten) zu richten an:

ARCHITEKTENKAMMER / INGENIEURKAMMER
DER FREIEN HANSESTADT BREMEN
- ANERKENNUNGSAUSSCHUSS BRANDSCHUTZPLANER -
GEEREN 41-43
28195 BREMEN

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren nach dem Gebührentarif an (Mitglieder der Bremer Kammern: 250 €, alle anderen Personen: 400 €).