Energiesparendes Bauen
Ingenieurinnen und Ingenieure unterstützen Sie bei der energetischen Ertüchtigung Ihrer Immobilie.

Energieeffizienz-Planer

Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer betreiben gemeinsam ein bundesweites Internetportal, das alle den Ingenieurkammern oder Architektenkammern angehörige Energieberater – nach Bundesländern geordnet – zusammenfasst:

www.energieeffizienz-planer.de

BAFA-Vor-Ort-Beratung

Für Immobilienbesitzer und die, die es gerne werden wollen, stehen Ihnen die in der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen organisierten Planerinnen und Planer mit Rat und Tat zur Seite. Nachfolgend finden Sie die in den Bremer Kammern gelisteten Experten, die Sie professionell beraten und durch den gesamten Bau- oder Umbauprozess begleiten.
 

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Dieser Abschnitt ist nicht mehr aktuell, auf Bundesebene gilt in weiten Teilen seit Ende 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die notwendige Durchführungsverordnung für die Freie Hansestadt Bremen wird derzeit überarbeitet. Sobald der Vollzug auf Landesebene geklärt ist, wird dieser Abschnitt aktualisiert.

EnEV und EEWärmG im Land Bremen

Der Bauherr in der Pflicht: Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben

Der Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) im Land Bremen stellt sowohl Bauherren als auch Architekten und Ingenieure vor neue Herausforderungen. Die seit dem 29. Dezember 2010 geltenden neuen Verfahrens- und Nachweispflichten bei Bauvorhaben stellen darauf ab, besonders qualifizierte und zugelassene Sachverständige für energiesparendes Bauen in das Bauvorhaben einzubinden.

Den rechtlichen Rahmen hierfür setzt die „Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Bremen (EnEV/EEWärmeGV)“. Die Durchführungsverordnung ist vor allem für Bauherren relevant und hat zum Ziel, sowohl bei der Errichtung als auch bei der Änderung von Gebäuden die Einhaltung der klimapolitischen Vorgaben zu überwachen.

Wesentliche Neuerung des neuen Verfahrens ist, dass bei zu errichtenden Gebäuden von den Bauherren ein Sachverständiger für energiesparendes Bauen mit der Überwachung der Einhaltung der Anforderungen nach der EnEV und dem EEWärmeG zu beauftragen ist. Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten besteht die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren zu wählen.

Laut EnEV/EEWärmeGV waren bis Ende 2016 alle Personen, die am 29. Dezember 2010 die Aufgaben eines Prüfingenieurs für Baustatik im Land Bremen wahrnehmen durften, berechtigt, die Aufgaben des Sachverständigen für energiesparendes Bauen wahr zu nehmen. Seit 2017 sind hierzu ausschließlich die bis dahin anerkannten Sachverständigen für energiesparendes Bauen berechtigt.
 

 


Für Fragen zu diesem Themenkomplex können sich betroffene Bauherren direkt an die zuständige Stelle bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft wenden:
 

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Referat 44 "Recht und Vollzug der Wärmewende"
An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Tel.: +49 421 361-14438; Fax: +49 421 496-14438


oder über deren Website.

Auskünfte zur Anwendung der EnEV oder des EEWärmeG in einem konkreten Fall erhalten Sie auch telefonisch unter der Nummer 0421 361-4044.


Weiterführender Link für die zugrunde liegende Bundesgesetzgebung:

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden

 

 

Sachverständige für energiesparendes Bauen

Anerkennungsverfahren:

Gemäß § 6 DVO der EnEV/EEWärmeGV können grundsätzlich alle Personen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in

a) den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik

oder

b) einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem der unter Buchstabe a genannten Gebiete

erlangt haben sowie einige weitere Anerkennungsvoraussetzungen nachweisen, als Sachverständiger für energiesparendes Bauen anerkannt werden. Die Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen ist Geschäftsstelle des zuständigen Prüfungsausschusses und der Ansprechpartner für die Anerkennung.

Neben der fachtheoretischen Qualifikation sind für die Anerkennung vor allem die „überdurchschnittlichen Fähigkeiten im Bereich des energiesparenden Bauens einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien“ nachzuweisen – vgl. § 6 Absatz 1 DVO der EnEV/EEWärmeGV.

 



Für Fragen zum Anerkennungsverfahren bei der Ingenieurkammer stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung:

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Telefon: 0421 16 26 890
E-Mail: info@ikhb.de