Qualitätssicherung durch Fortbildung – Die neue Fortbildungssatzung
Mir der Veröffentlichung im Amtsblatt am 17.01.2025 tritt die neue Fortbildungssatzung der Ingenieurkammer Bremen in Kraft. Die Kammerversammlung der Ingenieurkammer Bremen am 12. November 2024 hatte eine Fortbildungssatzung beschlossen. um diese Berufspflicht gemäß § 5, Absatz 2, Ziffer 3 des Ingenieurgesetzes zu dokumentieren und im Sinne des Verbraucherschutzes transparent und nachvollziehbar zu machen. Mit dem Inkrafttreten haben nun bis auf das Bundesland Berlin alle Länderingenieurkammern in Deutschland die Überprüfung der Fortbildungspflicht eingeführt.
Mit der Satzung wird die Berufspflicht der Fortbildung als zentrales Qualitätsmerkmal der verkammerten Ingenieur*innen konkretisiert. Die Kammermitglieder erhalten einen Rahmen für Umfang, Art und Inhalt der im Laufe eines Kalenderjahres zu leistenden Fortbildungen. Durch eine Stichprobenüberprüfung wird alle zwei Jahre gegenüber Gesetzgeber und Gesellschaft dokumentiert, dass die Kammermitglieder dem selbst gestellten Anspruch gerecht werden.
Dokumentation durch Fortbildungsnachweise – Stichprobe alle 2 Jahre
Für alle Mitglieder der Ingenieurkammer Bremen gilt die Vorgabe, im Zeitraum von zwei Jahren den Nachweis von 16 Fortbildungspunkten, d.h. 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzuhalten. Alle zwei Jahre wird zum Zweck der Überprüfung der Fortbildungspflicht eine 10 %-Stichprobe der Mitglieder gezogen. Eine Einreichung der Nachweise vor diesem Zeitpunkt ist nicht erforderlich. Zu Ihrer Entlastung können Sie jedoch Ihre Teilnahmebescheinigungen an die Geschäftsstelle übersenden, eine Bearbeitung erfolgt im Rahmen der Stichprobe.
Welche Veranstaltungen werden anerkannt?
Als Nachweis können alle für Ihr jeweiliges Berufsbild relevanten Themen eingereicht werden. Generell anerkannt werden alle Veranstaltungen der Ingenieurkammern und Architektenkammern in Deutschland. Hier gilt bundesweit für alle Kammermitglieder der Mitgliedstarif. Die Ingenieurkammer Bremen bietet zusammen mit der Architektenkammer Bremen jedes Jahr ein umfangreiches eigenes Seminarprogramm an. Es wird auf der gemeinsamen Online-Plattform www.fortbilder.de mit den Veranstaltungen der Ingenieurkammer Niedersachsen und der Architektenkammer Niedersachsen veröffentlicht.
Auch Veranstaltungen öffentlicher Träger, berufsrelevanter Verbände und Vereine sowie Hochschulen sind ohne vorherige Prüfung anerkannt.
Private Anbieter hingegen müssen ihre Veranstaltungen vorab bei einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer in Deutschland zur Prüfung eingereicht haben, damit Fortbildungspunkte angerechnet werden können. Als Mitglied sind Sie daher dazu aufgerufen, sich vorab bei den Anbietern zu erkundigen, ob eine Anerkennung vorliegt.
Die Fortbildungssatzung im WortlautDie einzelnen Bestimmungen und Regelungen der Fortbildungssatzung entnehmen Sie bitte dem zum Download hinterlegten Dokument.
Liste der Veranstaltungen privater Anbieter Die bei der Architektenkammer und Ingenieurkammer eingereichten und anerkannten Veranstaltungen im Jahr 2025 entnehmen Sie bitte der im Download hinterlegten Liste.
Ihr Fortbildungsportal: www.fortbilder.de
Digitaler Lernraum der AK und IK Bremen - Ihre persönliche Seminardokumentation
Für die Dokumentation und Durchführung Ihrer Seminare haben die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bremen einen "Digitalen Lernraum" eingerichtet. Alle Seminare, die Sie bei der AK und IK Bremen besuchen, werden dort dauerhaft dokumentiert, so dass Sie über die Jahre einen Überblick über Ihre Aktivitäten behalten und jederzeit auf Ihre Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen zugreifen können. Bei Online-Seminaren finden Sie dort zudem den Seminarzugang per Zoom.
Zugangsdaten werden einmalig zugeschickt zur dauerhaften Nutzung
Bei ihrer ersten Teilnahme an einem Seminar der AK und IK Bremen erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Digitalen Lernraum (www.akikhb-lernraum.de). Bitte speichern Sie Ihre Zugangsdaten ab, sie bleiben dauerhaft gültig.
Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen anderer Anbieter
1. Fortbildungsveranstaltungen öffentlicher und gemeinnütziger Bildungsträger (Verbände, Vereine, Hochschulen, Stiftungen) werden pauschal ohne Antragsverfahren anerkannt, soweit die Inhalte dem Themenkatalog der Anlage 1 der Fortbildungssatzung entsprechen. Pauschal anerkannt sind auch die Fortbildungsveranstaltungen aller Architektenkammern und Ingenieurkammern in Deutschland.
2. Private Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen wie z.B. Produkthersteller bieten ebenfalls eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen an. Um Fortbildungspunkte für diese Veranstaltungen sammeln zu können, achten Sie bitte bereits vor der Buchung darauf, ob die jeweilige Veranstaltung durch die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bremen oder durch einen andere Architektenkammer oder Ingenieurkammer bereits anerkannt worden ist. Nur dann kann diese Veranstaltung gemäß Fortbildungssatzung bewertet werden.
Dokumentation und Einreichung Ihrer Nachweise
Bitte lassen Sie sich für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung anderer Anbieter immer eine Teilnahmebescheinigung mit zeitlichem Ablaufplan aushändigen und halten Sie diese in Ihren Unterlagen für den Fall einer Überprüfung durch die Ingenieurkammer bereit. Regulär werden alle zwei Jahre 10% der Kammermitglieder im Rahmen einer Stichprobe überprüft. Die nächste Stichprobe findet rückwirkend für den Zeitraum 2025-2026 statt.
Die Veranstaltungen der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen werden automatisch registriert. Diese müssen nicht gesondert eingereicht werden.
Sie sind nicht sicher, ob eine Veranstaltung anerkannt werden kann? Bitte richten Sie gern Ihre Rückfragen an Kristin Kerstein, 0421 1626895, kk@ikhb.de
Information zur Antragstellung für private Anbieter einer Fortbildungsveranstaltung
Als privater Anbieter einer Fortbildungsveranstaltung können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Ihre Veranstaltung wird nach den Vorgaben der Fortbildungssatzungen der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen bewertet und mit der entsprechenden Anzahl von Fortbildungspunkten anerkannt. Mitglieder der Architektenkammer Bremen und der Ingenieurkammer Bremen erhalten von Ihnen eine Teilnahmebescheinigung, aus der die Registrierungsnummer und nach Möglichkeit auch die Dauer und der Ablauf der Veranstaltung hervorgehen.
Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Anerkennungen gelten jeweils für ein laufendes Kalenderjahr inklusive aller Wiederholungen derselben Veranstaltung im Laufe des Jahres.
Bitte übersenden Sie zusammen mit Ihrem Antrag Informationen zu Thema, Zielsetzung, Referenten, Ablauf und Dauer der Veranstaltung an Kristin Kerstein, kk@akhb.de /kk@ikhb.de