Aufgaben
Die Ingenieurkammer Bremen ist als Organ der Selbstverwaltung der Ingenieurinnen und Ingenieure im Land Bremen zuständig für alle berufsrechtlichen Aufgaben in Bezug auf Berufszugang und Berufsausübung.

Als Berufsstandsvertretung von rund 550 Ingenieurinnen und Ingenieuren im Land Bremen ist es die Aufgabe der Ingenieurkammer, für die Belange ihrer Mitglieder nach innen und nach außen aufzutreten. Wir bieten unseren Mitgliedern eine angemessene Repräsentanz in der Wirtschaft und in der Politik sowie eine qualifizierte und unbürokratische Beratung und Betreuung.

Die Ingenieurkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, selbst organisiert und finanziell getragen durch die Kammermitglieder. Fragen und Anregungen zur Arbeit der Ingenieurkammer, die das Dienstleistungsangebot der Kammer ergänzen und optimieren können, werden stets gern entgegengenommen.