Beitragsbescheide
Guthaben:
Ergibt sich ein Guthaben, so ist der Zahlbetrag mit einem Minuszeichen ausgewiesen.
Widerspruch:
Widersprüche gegen Beitragsbescheide müssen innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer erhoben werden.
Rechtsmittel gegen Beitragsbescheide haben keine aufschiebende Wirkung!
Anteilige Berechnung:
Beginnt Ihre Kammermitgliedschaft nicht zu Beginn des Jahres oder beenden Sie Ihre Kammermitgliedschaft im Laufe des Jahres, wird der Kammerbeitrag anteilig (1/12) berechnet.
Bankverbindung der Ingenieurkammer:
Die Sparkasse Bremen AG
IBAN: DE12 2905 0101 0001 1214 33
BIC: SBREDE22XXX
Automatischer Einzug per Lastschriftmandat:
Liegt der Ingenieurkammer ein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden sowohl die Vorauszahlung als auch der Kammerbeitrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Eine manuelle Überweisung durch das Kammermitglied entfällt somit! Das entsprechende Dokument finden Sie im Download-Bereich.
Rückfragen zum Lastschrifteinzug richten Sie bitte an unsere Buchhalterin Frau Best (Tel.: 0421-1626892; kb@ikhb.de) angefordert werden.
Beitragsermäßigungen
Anträge auf Beitragsermäßigungen können postalisch oder per Mail (beitrag@ikhb.de) gestellt werden.
Nachweise: Darlegung Ihrer aktuellen finanziellen und persönlichen Situation.
Voraussetzung für die Gewährung einer Beitragsermäßigung ist das Vorliegen einer unbilligen Härte. Im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Kammermitglieder ist an den Begriff der unbilligen Härte ein strenger Maßstab anzulegen.