Zuständigkeit
Die Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen ist gemäß §2a Absatz 2 des Bremischen Ingenieurgesetzes (BremIngG) die zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer ingenieurwissenschaftlicher Berufsabschlüsse für Personen, die im Bundesland Bremen wohnen. Ergebnis des Berufsanerkennungsverfahrens ist die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur*in“.
Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) finden Sie hier: Zeugnisbewertung.
Statistiken
586 Fachkräfte aus diesen Staaten haben von 2011 - 2023 in der Ingenieurkammer Bremen einen Antrag auf die Berufsanerkennung gestellt.
Geflüchtete mit fehlenden oder unvollständigen Bildungsnachweisen: Durchführung der zweiten EQPR-Interviewwoche in der ZAB (23.- 27. September 2024)
Geflüchtete Personen mit fehlenden oder unvollständigen Dokumenten können in einigen Fällen eine Bewertung ihrer Qualifikationen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen lassen. Diese Bewertung ersetzt kein Anerkennungsverfahren, kann aber trotzdem hilfreich für eine Bewerbung sein.
Mehr erfahren Sie hier:
EQPR-Einladung_Anleitung_Registrierung.pdf und Aufenthaltsstatus.pdf
Gebühren
Grundlage für die Berechnung der Kosten des Verfahrens zur Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bildet die Gebührenordnung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen in Verbindung mit dem Gebührentarif in der zurzeit geltenden Fassung.
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung nach § 2 BremIngG wird eine Grundgebühr von 250,00 € angesetzt. Sofern eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen dem Antrag beiliegt, ist ein Nachlass in Höhe von € 100,00 zu gewähren.
Finanzielle Unterstützung
Eine finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit ist oft möglich, wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind - bitte fragen Sie Ihre zuständige Sachbearbeiter*in.
Wenn Sie keine finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit ist eventuell eine finanzielle Förderung durch den "Anerkennungszuschuss" möglich. Sie können den Anerkennungszuschuss bei uns beantragen.
Qualifizierung und Beratung beim Berufseinstieg
Informieren Sie sich auch über das IQ Projekt "Qualifizierung in der Arbeitswelt für Ingenieur*innen und Architekt*innen", das Sie beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt mit Seminaren und Beratungen unterstützt.
Informationen für Personen aus der Ukraine der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
Beratung für Personen, die noch im Ausland leben: ZSBA