Empfehlungen für Stundensätze 2023
Die Vorstände der Ingenieurkammer Bremen und der Architektenkammer Bremen empfehlen den Kammermitgliedern, bei der Vereinbarung von Planungsverträgen auf Stundenbasis die Bedeutung eines tatsächlich auskömmlichen Honorars hervorzuheben.
Insbesondere in Zeiten, in denen die Verbindlichkeit der Mindestsätze der HOAI bereits nicht mehr einklagbar ist (öffentliche Auftraggeber) bzw. zukünftig nicht mehr einklagbar sein werden (private Auftraggeber) gilt es, einem ruinösen Preiswettbewerb innerhalb der Planenden Berufe von vornherein entgegenzuwirken. Planungsleistungen haben ihren Wert, es bedarf regelmäßiger Fortbildung, einer technischen Infrastruktur und auch einer hinreichend ausgestalteten Berufshaftpflichtversicherung. All dies rechtfertigt eine auskömmliche Honorierung, die Planerinnen und Planer zu Recht einfordern sollten.
Denn: Nur so können die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des planenden Freiberuflers in Zukunft erhalten werden, ebenso wie die kleinteilige und diversifizierte Struktur der Berufsstände. Planungsleistungen unterliegen dem Leistungswettbewerb – nicht dem Preiswettbewerb. Das ist der Grundsatz, den auch das Vergaberecht vorsieht.
Aus Sicht der Kammern stellen dafür die nachfolgend dargestellten Netto-Stundensätze ein tragfähiges und die Zukunft der Berufsstände absicherndes Mindestmaß dar.
- Inhaber*in/Abteilungsleiter*in: 153 €
- Projektleiter*in: 128 €
- Projektingenieur*in: 94 €
- Techniker*in/Zeichner*in/sonstige MA: 66 €
HOAI 2021
Die neue HOAI ist da, jetzt auch in Buchform! Der Wegfall der Verbindlichkeit von Mindestsätzen stellt neue Anforderungen an Planende – dennoch bleibt die HOAI das Maß der Dinge bei der angemessenen Honorierung von Grundleistungen. Kammermitglieder können die exklusive Textausgabe mit Begründung und Vorwort der Bremer Kammerpräsidenten kostenfrei unter info@ikhb.de oder telefonisch in der Geschäftsstelle bestellen unter 0421 1626890.
Baulückenkataster Bremen - Der Weg zum innerstädtischen Baugrundstück
Um die individuelle Suche nach einem Baugrundstück zu erleichtern, hat das Bauressort das kommunale Baulückenkataster als interaktive Website veröffentlicht. Unter www.bauluecken.bremen.de wird das Baulückenkataster laufend aktualisiert und erweitert.
Ziel ist es, potentielle Wohnbauflächen aufzuzeigen und dadurch die Innenentwicklung Bremens zu stärken. Die Grundstücke im Baulückenkataster sind ungenutzt oder untergenutzt und eignen sich vor allem für Wohngebäude. Das Baulückenprogramm des Bauressorts unterstützt die bauliche Entwicklung dieser Grundstücke deshalb bereits seit 1990. Und das mit einigem Erfolg: Rund die Hälfte aller seither in Bremen neu gebauten Wohnungen ist allein in Baulücken entstanden.
EuGH-Urteil zur HOAI: Mindest- und Höchstsätze nicht mit EU-Recht vereinbar
Am 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesprochen.
Darin kommt der EuGH zu dem Schluss, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet, das Urteil umzusetzen. Grundlegende aktuelle Fragen werden in einem Informationsblatt beantwortet: FAQ. Weitere Informationen finden Sie unter www.bak.de
Architekturführer: Architektur in Bremen und Bremerhaven
Das Buch bietet eine umfassende und aktualisierte Zusammenfassung des Baugeschehens im Land Bremen. Als Herausgeberin präsentiert das Bremer Zentrum für Baukultur 300 Bauten in Bremen und Bremerhaven aus allen Epochen.
Der Architekturführer ist in der bekannten Reihe des Fachverlags DOM publishers erschienen: Prof. Dr. Eberhard Syring: Architektur in Bremen und Bremerhaven, Hrsg. vom Bremer Zentrum für Baukultur, DOM publishers, ISBN 978-3-86922-569-2, € 38,00, erhältlich beim b.zb unter bestellung@bzb-bremen.de, oder im Buchhandel.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Seit dem 25.05.2018 ist ein EU-weites Datenschutzrecht verbindlich anzuwenden (Datenschutzgrundverordnung - kurz: DSGVO). Das bedeutet für freischaffend tätige Kammermitglieder als auch für deren Kunden (Bauherren) neue Rechte und Pflichten. Die Bundesarchitektenkammer hat die wesentlichen Bestandteile zum neuen Datenschutzrecht dargestellt und notwendige Musterformulare entwickelt. Die Muster können nicht pauschal und ungeprüft übernommen werden, stellen aber eine Grundlage für jedes Architekturbüro zur weiteren individuellen Bearbeitung dar.
Neben dem Merkblatt finden sich unter www.architektendatenschutz.de und www.DABonline.de/tag/datenschutz weitere umfangreiche Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Bitte machen Sie sich mit den neuen Rechtsvorschriften vertraut, da Verstöße seitens der Aufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen) mit Bußgeldern belegt werden können. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Der Bremer Förderlotse
Der Bremer Förderlotse, ein Beratungsangebot der Bremer Aufbau-Bank, hilft Wohneigentümern, Käufern und Bauherren, die passenden Förderprogramme zu finden.
Die Initiative der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven, welche unter dem Dach des Netzwerks BREMER MODERNISIEREN verwirklicht wird, will schnell und einfach alle Informationen zu Förderprogrammen für Neubau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum zur Verfügung stellen. Zum Förderlotsen geht es hier.
Online-Service: Energiewende mit Architekten
Die neue Website www.energiewende-mit-architekten.de ist ein gemeinsames Serviceangebot der Bundesarchitektenkammer und Kreditanstalt für Wiederaufbau, die im Rahmen der Initiative “Besser mit Architekten“ erstellt wurde.
Sie bietet detaillierte Informationen über die Förderangebote der KfW. Außerdem erhalten Sie Auskunft über die Eintragungsvoraussetzungen zur Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Das Normenportal Ingenieure
Das Normenportal Ingenieure wurde vom Verlag DIN Media in Zusammenarbeit mit den Länderingenieurkammern, unterstützt durch die Bundesingenieurkammer, als exklusiver Service für alle Kammermitglieder konzipiert. Es ermöglicht den direkten Online-Zugriff auf die wichtigsten Normen im Bauwesen – und das zu günstigen Sonderkonditionen.
Leistungen des Normenportals:
Zu den besonderen Leistungen dieses Portals gehört die Möglichkeit, die relevanten DIN-Normen komplett einzusehen. Zusätzlich können Ingenieure auf den Pool historischer Dokumente zurückgreifen, da es im Einzelfall immer wieder notwendig ist, technische Regelungen aus zurückgezogenen DIN-Normen hinzuzuziehen. Die Inhalte des Normenportals werden vierteljährlich aktualisiert.
Weitere Sonderkonditionen: Online-Dienste Eurocode online und VOB online
Zusätzlich zum Normenportal Ingenieure bietet DIN Media den Mitgliedern der Länderingenieurkammern die vergünstigte Registrierung zu den Onlinediensten Eurocode online und VOB online inkl. der vollständigen Textausgabe der aktuellen VOB Gesamtausgabe 2019 sowie der VOB 2016. Mitglieder erhalten den Zugang zu diesen Online-Diensten mit jeweils 25 % Rabatt auf den Normalpreis.
Weitere Informationen und Registrierung: Normenportal Ingenieure (normenportal-ingenieure.de)