Die Mitgliedschaft der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen umfasst folgende Personenkreise:
- Beratende Ingenieure (§ 4 ff. BremIngG)
- Bauvorlageberechtigte (§ 13 BremIngG)
- Tragwerksplaner (§ 13a BremIngG)
- Prüfingenieure für Standsicherheit / Baustatik
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Freiwillige Mitglieder
Der Beratende Ingenieur muss in die von der Kammer geführte Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sein. Dazu sind die folgenden wesentlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die in einem Antragsverfahren zur Eintragung nachzuweisen sind:
- Abschluss eines Ingenieurstudiums in der entsprechenden Fachrichtung,
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss,
- Unabhängige und eigenverantwortliche, d.h. freiberufliche Tätigkeit,
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
- Wohn- oder Bürositz im Land Bremen,
Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist, wird Pflichtmitglied der Ingenieurkammer. Die Kammer sichert durch die Führung der Liste der Beratenden Ingenieure und die damit verbundene Kontrolle exklusiven Verbraucherschutz: Die Auftraggeber haben die Gewähr, dass Beratende Ingenieure einem besonders qualifizierten Berufsstand angehören.
Bei der Ingenieurkammer Bremen sind derzeit rund 120 Beratende Ingenieure eingetragen. (Stand: November 2024)
Der Beratende Ingenieur kann auch als Prüfingenieur tätig sein, sofern er behördlicherseits dafür zugelassen ist. Er führt die Prüfung von bauordnungsrechtlich geforderten Nachweisen für Standsicherheit u. a. m. entsprechend den Bestimmungen der Landesbauordnung durch.
Bei der Ingenieurkammer Bremen sind derzeit 9 Prüfingenieure eingetragen. (Stand: November 2024). Weitere Informationen zum Berufsbild des Beratenden Ingenieurs finden Sie hier
Der Bauvorlageberechtigte hat in der Regel ein Bauingenieurstudium absolviert. Außerdem muss er mindestens zwei Jahre nach Abschluss seines Studiums auf dem Gebiet der Entwurfsplanung berufstätig gewesen sein.
Wenn er diese beiden Grundvoraussetzungen erfüllt und einen Wohn- oder Dienstsitz im Land Bremen hat, kann er sich auf Antrag in die Liste der Bauvorlageberechtigten bei der Ingenieurkammer Bremen eintragen lassen. Die Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, um Planungsvorhaben als Bauantrag bei den Bauordnungsbehörden zur Genehmigung einzureichen.
Bei der Ingenieurkammer Bremen sind derzeit rund 424 Bauvorlageberechtigte eingetragen. (Stand: November 2024)
In die Liste der Tragwerksplaner werden auf Antrag Personen eingetragen, die einen Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen nachweisen oder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen. Gemäß Landesbauordnung sind Tragwerksplaner berechtigt, die Standsicherheitsnachweise für bestimmte Gebäudearten zu erstellen, die dann nicht mehr der hoheitlichen Überprüfung unterliegen. Auch für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner ist ein Wohn- oder Dienstsitz im Land Bremen notwendig. Derzeit umfasst die Liste der Tragwerksplaner 61 Personen. (Stand: November 2024).
Die Ingenieurkammer führt außerdem die Liste der Freiwilligen Mitglieder, deren Listeneintragung nicht durch eine Pflichtmitgliedschaft erforderlich ist. Die freiwillige Mitgliedschaft ist einen Beitrag zur Qualitätssicherung des Berufsbildes „Ingenieur“.
Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind als Pflichtmitglieder bei der Ingenieurkammer Bremen eingetragen. Diese Vermessungsingenieure sind neben den Katasterämtern und Geoinformationsbehörden Aufgabenträger des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland.