Die E-Rechnung wird verpflichtend – und viele Architekturbüros sind nicht darauf vorbereitet. Ab dem 1.1.2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich bei inländischem Zahlungsverkehr elektronische Rechnungen empfangen sowie rechtssicher archivieren können. E-Rechnungen müssen in einem speziellen XML-Format erstellt werden – reine PDF-Dateien reichen also nicht aus.
Die kommende E-Rechnungspflicht ist im deutschen Mittelstand derzeit noch nicht ausreichend bekannt. Daher ist davon auszugehen, dass auch viele Architekturbüros in Buchhaltung und Rechnungswesen noch unzureichend vorbereitet sind. Dies kann erhebliche Herausforderungen und möglicherweise auch rechtliche Risiken mit sich bringen.
Die "Offensive Mittelstand" hat aus diesem Grund unter Mitwirkung der Bundesarchitektenkammer einen One-Pager erstellt, der die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammenfasst und praktische Hilfestellungen bei der Umsetzung bietet. Das Papier ist im Download-Bereich hinterlegt.
Die "Offensive Mittelstand" ist ein vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) initiierter Zusammenschluss von Branchenverbänden, Kammern sowie Arbeitnehmer- und -gebervereinigungen zur Unterstützung deutscher KMUs, in der die BAK mit dem Referat Wirtschaftspolitik mitwirkt. Die Initiative veröffentlicht regelmäßig Umsetzungshilfen, Checklisten und Selbstchecks zu verschiedenen Themen für kleine und mittelständische Unternehmen.
Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier:
Land Bremen: www.e-rechnung-bremen.de
Bund: www.e-rechnung-bund.de
SEMINARTIPP
"Umgang mit der E-Rechnungspflicht in der Praxis" am Montag, 04.11.2024, 17-18.30 Uhr (online)
Anmeldung: Die Seminarankündigung wird Ende August 2024 auf www.fortbilder.de online gestellt.