Die KfW hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Förderung in folgenden Programmen mit sofortiger Wirkung eingestellt (s. Anlage):
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805) sowie
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
In diesen Programmen können keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.
Hintergrund ist die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Die Auswirkungen auf die Förderprogramme der KfW und des BAFA sind nachfolgend dargestellt:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Antragsstopp
www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20231204_ktf_urteil
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) für 2024 steht noch aus. Sobald diese bekannt gemacht wird, werden wir darüber berichten.