Kammern treten für eine Umbauordnung ein und gegen eine Neuregelung der Bauvorlageberechtigung
Die Kammern (AKHB und IKHB) haben sich im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme zu einer aktuellen Novelle der Landesbauordnung geäußert. Zu den geplanten Neuerungen gehört, dass erstmals ein „bestehendes Gebäude“ definiert wird und damit der erste Schritt zu einer lange eingeforderten Umbauordnung getan werden soll. Auch der „Gebäudetyp E“ wird in ersten Ansätzen in die Landesbauordnung (LBO) einfließen.
Sehr kritisch haben sich die Kammern gegen eine neue Ebene der Bauvorlageberechtigung positioniert, die außerhalb jeder Kammermitgliedschaft umgesetzt werden soll. Die Anhörungsunterlagen sind nach wie vor auf der Homepage der Bausenatorin („Aktuelles“) eingestellt.
Die Stellungnahme der Kammern finden Sie weiter unten im Downloadbereich