Meldung: Glocke
Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz

Inkrafttreten des Mobilitäts-Bau-Ortsgesetzes für die Stadtgemeinde Bremen am 1. Oktober 2022

Nach einem mehr als zweijährigem Abstimmungsprozess hat die Bremische Bürgerschaft (S) am 13. September 2022 das Ortsgesetz über vorhabenbezogene Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Fahrradabstellplätze und Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in der Stadtgemeinde Bremen (Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz - MobBauOG HB) beschlossen.

Entsprechend der  Verkündung im Gesetzblatt Nr. 92 / Seite 476 vom 28.09.2022 wird das Gesetz kurzfristig zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten und damit das Stellplatzortsgesetz (StellplOG) vom 18. Dezember 2012 (Brem.GBl. S. 555) ablösen. Sie finden das Gesetzesblatt unten im Downloadbereich.

Zuständige Behörde nach § 1 Absatz 3 Satz 2 MobBauOG

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Referat 50 / Strategische Verkehrsplanung, Contrescarpe 73, 28195 Bremen.

Wichtige Unterlagen zum Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz - MobBauOG HB stehen auf der Ressorthomepage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zum Download für jedermann bereit.

Dort finden Sie:

- die Senatsvorlage vom 12.06.2022,

- die Mitteilung des Senats vom 21. 06.2022 (Drs. 20/717 S),

- das Gesetzblatt zur Verkündung des Mobilitäts-Bau-Ortsgesetzes vom 20.09.2022 (Brem.GBl. S. 476)

- die Begründung zum MobBauOG,

- eine Synopse StellplOG-2012 / MobBauOG-2022 und

- die Präsentation zum MobBauOG vom 20. bzw. 22.09.2022

- die neue Anlage „Mobilitätsnachweis“, die die bisherige Anlage „Stellplatznachweis“ ersetzt.

Für Nachfragen zum Umgang mit Mobilitätsmanagement steht im Referat 50 das Funktionspostfach mobilitaetskonzepte@bau.bremen.de zur Verfügung.

 

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Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Kai Melzer
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau oberste Bauaufsichtsbehörde im Fachbereich Recht / FB-01
kai.melzer@bau.bremen.de