Meldung: Glocke
Neues Baustellenformular RSA 21

NEUE ANTRAGSFORMULARE FÜR BAUSTELLEN

Für die Beantragung von Baustellen in Bremen müssen seit Juli 2022 neue Antragsformulare verwendet werden. Anträge werden nur noch unter Einreichung der neuen Formulare genehmigt. Diese finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßen und Verkehr:
https://www.asv.bremen.de/service/formulare-und-antraege/arbeitsstellenantrag-baustellenantrag-2199
Hier finden Sie auch weiterführende Informationen zu den Neuerungen und zum Antragsverfahren.

Für den Zuständigkeitsbereich der Polizei Bremen:
https://www.polizei.bremen.de/verkehr/genehmigungen-umzuege-arbeitsstellen-27601

Für die Stadt Bremen gilt unabhängig davon, ob ein Antrag beim Amt für Straßen und Verkehr oder bei der Polizei Bremen gestellt wird:
•    Anträge können nur noch bearbeitet werden, wenn Sie das aktualisierte Formblatt für die RSA 21 verwenden
•    Bereits bei der Einreichung von Anträgen ist die RSA 21 zu beachten. Anträge, die erkennbar nicht der RSA 21 entsprechen, müssen leider zurückgewiesen werden
•    Arbeitsstellen sind entsprechend den neuen Standards einzurichten
•    Der nach RSA 21 verantwortliche Bauleiter muss die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) nachweisen
•    Bei jeder erneuten Antragstellung ist deshalb der „MVAS Nachweis“ des verantwortlichen Bauleiters dem Antrag beizulegen. Ohne diesen Nachweis kann der Antrag nicht bearbeitet werden
•    Bereits laufende Arbeitsstellen können auch über den 01.07.2022 hinaus nach den Standards der alten RSA 95 weitergeführt werden

Sollten Sie weitere grundsätzliche Rückfragen für den Zuständigkeitsbereich des ASV als Straßenverkehrsbehörde zum Thema „Änderung der RSA 21“ haben, stellen Sie diese bitte per E-Mail an office@asv.bremen.de. Das ASV Bremen bittet um Verständnis dafür, dass die Beantwortung derartiger Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.