Meldung: Glocke
Empfehlungen für Stundensätze

Die Vorstände der Ingenieurkammer Bremen und der Architektenkammer Bremen empfehlen den Kammermitgliedern, bei der Vereinbarung von Planungsverträgen auf Stundenbasis die Bedeutung eines tatsächlich auskömmlichen Honorars hervorzuheben.

Insbesondere in Zeiten, in denen die Verbindlichkeit der Mindestsätze der HOAI bereits nicht mehr einklagbar ist (öffentliche Auftraggeber) bzw. zukünftig nicht mehr einklagbar sein werden (private Auftraggeber) gilt es, einem ruinösen Preiswettbewerb innerhalb der Planenden Berufe von vornherein entgegenzuwirken. Planungsleistungen haben ihren Wert, es bedarf regelmäßiger Fortbildung, einer technischen Infrastruktur und auch einer hinreichend ausgestalteten Berufshaftpflichtversicherung. All dies rechtfertigt eine auskömmliche Honorierung, die Planerinnen und Planer zu Recht einfordern sollten.

Denn: Nur so können die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des planenden Freiberuflers in Zukunft erhalten werden, ebenso wie die kleinteilige und diversifizierte Struktur der Berufsstände. Planungsleistungen unterliegen dem Leistungswettbewerb – nicht dem Preiswettbewerb. Das ist der Grundsatz, den auch das Vergaberecht vorsieht.

Aus Sicht der Kammern stellen dafür die nachfolgend dargestellten Netto-Stundensätze ein tragfähiges und die Zukunft der Berufsstände absicherndes Mindestmaß dar.

  • Inhaber*in/Abteilungsleiter*in:  133 € 
  • Projektleiter*in:  115 € 
  • Projektingenieur*in:  86 € 
  • Techniker*in/Zeichner*in/sonstige MA:  61 € 

Die Dokumente zur "Herleitung" sowie zu den Stundensätzen des Jahres 2017 finden Sie hier.